Freistellung vom Unterricht

Bei wichtigen privaten Gründen, kann bei noch nicht volljährigen Lehrlingen der Erziehungsberechtigte oder bei volljährigen Lehrlingen auch selbst um eine Freistellung aus privaten Gründen (z.B. Führerscheinprüfung) angefragt werden.

 

Verwenden Sie bitte dazu das Formular Ansuchen Fernbleiben.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie dieses Ansuchen mindestens 2 Wochen vor dem Termin in der Schule einreichen.